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UVV-Prüfung und Wartung

Staplerservice Sachsen-Anhalt führt für Sie die gesetzlich vorgeschriebene kleine beziehungsweise große UVV-Prüfung Ihrer Gabelstapler und Flurfördergeräte (nach DGUV V 68 / FEM 4.004) anhand der Betriebssicherheitsverordnung sowie den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV) zu Ihrer vollsten Zufriedenheut durch. Dabei bieten wir Ihnen folgenden Service:

  • Prüfung Ihrer Gabelstapler und Flurfördergeräte (DGUV Vorschrift 68: Flurförderzeuge, § 37)
  • Prüfung Ihrer Ladegeräte (BGV A3, VDE0702)
  • Prüfung der Abgase von Diesel- und Gasgabelstaplern (mindestens einmal in sechs Monaten)
  • Erstellung und Pflege von Prüfbüchern für Ihre Maschinen und Geräte
  • Individuelle Prüfintervalle nach Bedarf, mindestens einmal im Jahr
Austausch des Öl-Filters im Zuge einer UVV-Prüfung

UVV-Prüfung – Wer ist dazu verpflichtet?

Laut DGUV Vorschrift 68: Flurförderzeuge, § 37 sind sowohl der Fahrer eines Flutfördergerätes als auch der Unternehmer als Betreiber dazu verpflichtet. Dabei muss der Fahrer das Gerät vor seinem Einsatzbeginn und während des laufenden Betriebes auf sicherheitsrelevante Mängel prüfen. Falls Mängel auffallen, müssen diese gemeldet werden. Bekannte sicherheitsrelevante Mängel müssen seitens des Unternehmers vor dem Weiterbetrieb des Flurfördergerätes behoben werden.

In welchen Zeitabständen muss die UVV-Prüfung erfolgen?

Laut DGUV Vorschrift 68: Flurförderzeuge, § 37 muss die UVV-Prüfung für Flurfördergeräte samt der dazu gehörigen Sicherheits- sowie Anbaugeräte mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen erfolgen. Eine Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift kann in Geldbußen von bis zu 10.000 Euro münden. Sollte nach einer nicht erfolgten UVV-Prüfung ein Schadensfall mit z.B. Personenschaden auftreten, können zudem zivil- und/oder strafrechtliche Konsequenzen sowie Ärger mit der Versicherung folgen.

Tipp: Kombinieren Sie die Wartung Ihrer Stapler und Flurfördergeräte mit der UVV-Prüfung. So können kleinere oder auch größere Reparaturen unmittelbar vor der UVV-Prüfung vorgenommen werden, was Zeit und Geld spart.

Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, falls Sie für Ihre Stapler und Flurfördergeräte eine UVV-Prüfung benötigen.